Antragstellung pol. Führungszeungis

  • Leistungsbeschreibung

    Der Antrag wird bei der jeweiligen Meldebehörde gestellt, bei der der Antragsteller gemeldet ist.

    Zur Beantragung ist der Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen.



    Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    - für private Zwecke (Belegart NB)

    - zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB)



    Das (Privat-)Führungszeugnis wird direkt (von der Dienststelle Bundeszentralregister beim Bundesgerichtshof in Bonn) an den Antragsteller übersandt.



    Das (Behörden-)Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird direkt an die Behörde übersandt. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.


    Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich zu beantragen.