Betreuende Grundschule
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, als zuständiger Schulträger der Grundschulen, möchte mit dem freiwilligen Angebot einer Betreuenden Grundschule junge Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Die Betreuende Grundschule gewährleistet die Betreuung Ihres Kindes nach dem Vormittagsunterricht. Hier haben die Kinder die Möglichkeit Hausaufgaben zu erledigen und ihre Freizeit mit Spielen, Basteln oder Entspannung zu verbringen.
Für das freie Spielen im Innen- oder im Außenbereich gibt es ein reichhaltiges Angebot an Büchern, Spielen und Bastelmaterialien.
Die Betreuung findet in den Räumen der jeweiligen Grundschule statt und erfolgt durch Betreuungskräfte, die von der Verbandsgemeinde als Träger der Einrichtung eingestellt werden.
Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der jeweiligen Schule offen. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze; die Mindestgröße einer Gruppe beträgt acht Kinder.
Die Betreuungsangebote variieren je Schule.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr muss bis spätestens 31. März des laufenden Jahres über die betreffenden Grundschulen schriftlich erfolgen.
Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich und muss für jedes Schuljahr neu durchgeführt werden.
Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommen hat?
Sofern Ihrer Anmeldung entsprochen werden konnte, erhalten Sie bis spätestens zu Beginn der Sommerferien einen Bescheid von der Verwaltung.
Wir bitten von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen, da wir erst nach der Bewilligung durch das Land Rheinland-Pfalz Zusagen geben können.
Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr noch anmelden?
Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind zu jeder Zeit möglich. Eine Aufnahme kann jedoch nur erfolgen, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Siehe auch „Wie erfolgt die Anmeldung?“.
Wie lange gilt eine Anmeldung?
Ihre Anmeldung gilt verbindlich für ein Schuljahr.
Kann die Betreuung kurzfristig ausfallen?
Trotz aller getroffenen Maßnahmen (Tausch der Kräfte, Einsatz von Springerkräften, etc.), kann es zu kurzfristen Ausfällen kommen, sodass eine Betreuung nicht erfolgen kann.
Sollte eine Betreuung Ihrer Kinder nicht möglich sein, können wir Sie leider nur kurzfristig am selben Tag bis spätestens 11.00 Uhr per Email informieren.
Wie hoch ist der Elternbeitrag?
Die Höhe der monatlichen Entgelte errechnen sich aus 70 % der Gesamtkosten und werden zu Beginn des Schuljahres angepasst.
Wie lange muss ich die Elternbeiträge bezahlen?
Für den Besuch der Betreuenden Grundschule und für die Mittagsverpflegung für Ganzzeitkinder werden Entgelte pro Schuljahr erhoben.
Als Schuljahr gilt jeweils der Zeitraum vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Hierbei ist unerheblich, wie die Ferienzeiten fallen.
Die Entgelte sind in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten.
Ist ein Kostenerlass für die Mittagsverpflegung möglich?
Für die Mittagsverpflegung können die Eltern über das Paket Bildung und Teilhabe bei der jeweils zuständigen Behörde (Jobcenter/Kreisverwaltung/Stadtverwaltung) eine Ermäßigung schriftlich beantragen. Besteht kein Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kann das Entgelt auf schriftlichen Antrag über die Sozialfonds ermäßigt werden.
Bekomme ich bei Krankheit anteilig die Elternbeiträge erstattet?
Eine Erstattung des Entgeltes für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung oder der Mittagsverpflegung erfolgt nicht.
Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Ein Anspruch auf einen Platz bei der Betreuenden Grundschule besteht nicht. Die Aufnahme richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
Bekommt mein Kind immer einen Betreuungsplatz?
Die Aufnahme des Kindes zur Betreuenden Grundschule erfolgt nach der Anzahl der freien Plätze.
Wer kann die Betreuende Grundschule besuchen?
Aufnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule.
Kann die Betreuungszeit geändert werden?
Eine Ummeldung im laufenden Schuljahr ist nicht möglich.
Wann kann ich mein Kind abmelden?
Eine Abmeldung vor Ende des laufenden Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf zwingend einer Begründung die sie belegen müssen.
Ist eine vorzeitige Abmeldung möglich?
Siehe „Wann kann ich mein Kind abmelden?“
Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?
Wenden Sie sich bitte direkt an das Schulsekretariat oder senden Sie ein Mail an fboeck@annweiler.rlp.de.