Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Annweiler-Queichhambach

Ergebnis der Ortsvorsteherwahl des Ortsbeiratres Annweiler-Queichhambach

Nachdem zu der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Queichhambach kein gültiger Wahlvorschlag (keine gültige Bewerbung) eingereicht wurde, findet die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsteils Queichhambach durch die Bürgerinnen und Bürger am 26. Mai 2019 nicht statt.

Die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsteils Queichhambach erfolgt daher gemäß § 76 Abs. 1 i. V. m. § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung durch den Ortsbeirat Queichhambach.

 


zurück zur Übersicht