IMG_8452.JPG

Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht verhindern. Ein absoluter Schutz z.B. durch technische Maßnahmen ist auch nicht möglich. Um die Schäden soweit wie möglich zu vermindern, ist jedoch eine Vorbereitung auf Hochwasser und auf Starkregen möglich. In örtlichen Hochwasservorsorgekonzepten werden in einem Beteiligungsprozess mit allen Akteuren ortsspezifische Hochwasservorsorgelösungen gesucht und die Eigenvorsorge aller Beteiligten gestärkt. Nachstehend finden Sie die Präsentationen, welche im Rahmen der Bürgerworkshops in den Ortsgemeinden, anl. der Erstellung des Hochwasservorsorgekonzeptes, vorgestellt wurden.


Hochwasservorsorgekonzepte der Ortsgemeinden:

Hochwasserschutzfibel

Bild: Logo des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Objektschutz und bauliche Vorsorge



Stand: Februar 2022



Diese Fibel ist kein Lehrbuch und versteht sich ausdrücklich nicht darin, Vorgabe im Sinne einer Bauordnung oder Norm zu sein. Alle Hinweise sollen helfen, im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor, während und nach einem Hochwasser fundierte Entscheidungen treffen zu können, um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.

Durch ihre Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigene Entscheidungen und gewissenhaftes Handeln.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Erläuterungen der Fibel zu dem Verhalten von Baustoffen und Materialverbünden unter Hochwassereinfluss keine baurechtliche Eignung bewirken oder aberkennen. Vielmehr soll ein erstes Verständnis für diese bauphysikalischen Zusammenhänge vermittelt werden.



ZuR Übersicht