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Verwaltung reagiert auf Diskussion zu Grundschulstandorten

Sachstand zum Prüfverfahren


Ausgangspunkt der Überlegungen ist die veränderte Gesamtsituation, die sich insbesondere Ende des Jahrs 2025 ergeben hat. Neben steigenden Anforderungen an die schulische Infrastruktur und die pädagogischen Rahmenbedingungen betrifft das vor allem die angespannte Situation im Bereich der Kindertagesstätten in den Ortsgemeinden Ramberg und Eußerthal. Diese Entwicklungen machen eine ergebnisoffene Prüfung erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat hat daher am 30. Oktober 2025 beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Prüfverfahrens zu beauftragen. Dieser Beschluss stellt ausdrücklich keine Vorentscheidung über eine Zusammenlegung oder Schließung von Schulstandorten dar, sondern dient ausschließlich der Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage. In der Ratssitzung am 26. März 2026 wurde dieser Prüfauftrag bestätigt und konkretisiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Untersuchungen fortzuführen und die erforderlichen Grundlagen für eine spätere Entscheidung vorzubereiten.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden unter anderem die baulichen und räumlichen Voraussetzungen der Standorte untersucht. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen kommt aus baulicher Sicht der Standort Albersweiler für eine mögliche Bündelung in Betracht. Diese Einschätzung beruht auf objektiven Kriterien wie Grundstücksgröße, Erweiterungsmöglichkeiten und grundsätzlicher Eignung.

Parallel dazu wurden die schulorganisatorischen und die pädagogischen Rahmenbedingungen betrachtet. In Gesprächen der zuständigen Schulaufsicht sowie den Schulleitungen wurde deutlich, dass eine Bündelung der Standorte aus fachlicher Sicht Vorteile bietet, etwa durch stabilere Klassenstrukturen, verlässlichere Vertretungsregelungen und bessere Voraussetzungen für Betreuungs- und Ganztagsangebote. Diese Aspekte sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

In den vergangenen Wochen wurde die Diskussion durch einen offenen Brief aus der Bürgerschaft sowie durch die Berichterstattung in der Presse intensiviert. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt die darin geäußerten Anliegen und Sorgen ernst und begrüßt ausdrücklich eine sachliche Auseinandersetzung. Hinsichtlich der im offenen Brief geäußerten Kritik ist jedoch eine differenzierte Einordnung erforderlich.

Der Vorwurf eines bereits vorentschiedenen Verfahrens trifft nicht zu. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Entscheidung über die Schließung von Schulstandorten getroffen. Vielmehr befindet sich das Verfahren weiterhin in einem frühen Prüfstadium. Ziel ist es, alle relevanten Aspekte transparent darzustellen und anschließend politisch abzuwägen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es sich bei dem bisherigen Beschluss um einen Prüfauftrag handelt, bei dem formale Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung wird im weiteren Verlauf des Verfahrens den Dialog mit den betroffenen Akteuren fortsetzen und vertiefen. Ein erster Gesprächstermin mit Vertretern der Elternschaft ist bereits vereinbart.

In Bezug auf die bauliche Bewertung der Standorte ist festzuhalten, dass die bisherigen Untersuchungen auf fachlicher Grundlage erfolgt sind. Einzelne im offenen Brief geäußerte Annahmen, etwa zur Barrierefreiheit oder zum baulichen Zustand, treffen so nicht zu. So besteht beispielsweise am Standort Albersweiler bereits heute ein barrierefreier Zugang zu zwei Klassenräumen. Auch ein behaupteter Sanierungsstau liegt dort nicht vor, weil Schulgebäude, Turnhalle, Küche und Schulhof erst vor einigen Jahren umfassend saniert und modernisiert wurden. Gleichzeitig ist richtig, dass weitere Detailprüfungen erforderlich sind, etwa im Hinblick auf konkrete Flächenbedarfe oder die Ausgestaltung eines Ganztagsangebots.

Hinsichtlich der Starkregenproblematik ist zu berücksichtigen, dass neue gesetzliche und planerische Anforderungen insbesondere bei baulichen Eingriffen in Bestandsgebäude zu beachten sind. Diese Aspekte fließen in die laufenden Prüfungen ein und können nicht isoliert anhand subjektiver Einschätzungen bewertet werden.

Auch die im offenen Brief angesprochenen Fördermöglichkeiten und wirtschaftlichen Aspekte werden im Verfahren umfassend geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele der genannten Förderprogramme projektbezogen sind und keine dauerhafte Finanzierung von Schulstrukturen ermöglichen. Ebenso ist festzustellen, dass eine Zweckbindung für frühere Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Ramberg und Eußerthal nicht oder nicht mehr besteht, sodass eine alternative Nutzung der Gebäude grundsätzlich möglich erscheint.

Durch eine Bündelung der Schulstandorte könnten die bestehenden Gebäude in Ramberg und Eußerthal künftig für Kita-Zwecke genutzt werden, wodurch kostenintensive Neubauten vermieden werden können. Zugleich würden für die Verbandsgemeinde die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten sinken, da Doppelstrukturen entfallen. Nach derzeitiger Einschätzung können sich die notwendigen Investitionen mittel- bis langfristig amortisieren und innerhalb von etwa spätestens zehn Jahren ausgleichen.

Die Verwaltung möchte über die Ganztagsschule informieren und auf die Chancen dieses Betreuungsmodells hinweisen. Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 bringt einen strukturellen Handlungsbedarf mit sich. Der Verwaltung ist aufgefallen, dass es häufig zu Unklarheiten hinsichtlich der verschiedenen Betreuungsmodelle kommt. Daher möchte sie die Unterschiede zwischen dem kommunalen Betreuungsangebot und der Ganztagsschule darstellen.

Die Ganztagsschule ist ein schulisches Bildungs- und Erziehungsangebot mit einem durchdachten pädagogischen Konzept und qualifiziertem Fachpersonal, das die Kinder über den gesamten Tag hinweg begleitet. Unterricht und Betreuung sind dabei eng miteinander verzahnt, was eine gezielte individuelle Förderung der Kinder ermöglicht. Dies schafft für die Kinder einen strukturierten und verlässlichen Rahmen, in dem sie sowohl lernen als auch spielen und sich entfalten können. Im Unterschied dazu dient das kommunale Betreuungsangebot vorrangig der Aufsicht außerhalb der Unterrichtszeiten. Ein umfassendes pädagogisches Konzept sowie der durchgehende Einsatz von Fachpersonal sind dort in der Regel nicht gegeben.

Die Ganztagsschule bietet darüber hinaus strukturelle Vorteile, die für viele Familien von großem Wert sind: Sie ist für Eltern kostenfrei, wird personell durch das Land getragen und umfasst einen Beförderungsanspruch. Das kommunale Angebot ist hingegen kostenpflichtig; ein Beförderungsanspruch besteht nicht.

Die Verwaltung ist überzeugt, dass die Ganztagsschule ein qualitativ hochwertiges und zukunftsfähiges Angebot darstellt. Dies wird auch durch die positiven Erfahrungen mit der bereits bestehenden Ganztagsschule an der Grundschule Annweiler bestätigt. Das Anliegen der Verwaltung ist es, Eltern und Kindern dieses Angebot zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Auch wenn die derzeitige Nachfrage begrenzt ist, zeigt sich bereits heute ein konkreter Bedarf. Entgegen der Behauptung, es bestehe kein Bedarf an Betreuung bis 16 Uhr, liegen für die Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal für das laufende Schuljahr 19 entsprechende Anmeldungen sowie für das kommende Schuljahr 15 Anmeldungen vor. Für die Grundschule Albersweiler liegen für das laufende Schuljahr 13 sowie für das kommende Schuljahr 24 Anmeldungen vor.

Bürgermeister Christian Burkhart sagt: „Ich betone ausdrücklich, dass sich die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels weiterhin in einem ergebnisoffenen Prüfprozess befindet. Das Ziel ist die Entwicklung einer Lösung, die den pädagogischen Anforderungen, den organisatorischen Rahmenbedingungen sowie den finanziellen Möglichkeiten gleichermaßen gerecht wird. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen weiterhin transparent darstellen und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich um eine sachliche Diskussion und der Verwaltung die notwendige Zeit für eine sorgfältige und verantwortungsvolle Prüfung zu gewähren.

Bedauerlicherweise muss ich feststellen, dass mir drei Rückmeldungen von Einwohnern aus den betroffenen Gemeinden hinsichtlich massiver Beeinflussungsversuche durch Personen mit grundsätzlich ablehnender Haltung gegenüber einer Zusammenlegung oder Schließung der Schulstandorte vorliegen. In zwei Fällen sind mir die Namen der Einwohner bekannt. Die dritte Beschwerde wurde mir im Zusammenhang mit der Kita-Untersuchung anonym zugeleitet. Unredliche Versuche der Einflussnahme verurteile ich entschieden. In einer offenen und respektvollen Diskussion ist kein Platz für Einschüchterungen und Druck auf Menschen vor Ort."