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Photovoltaik und KIPKI in der Diskussion

Verbandsgemeinderat


Schwerpunkt der Agenda war die Vorstellung der Studie „Untersuchung von Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ (kurz PFA). Zunächst erläuterte Tan Weigand von der Firma BIT in Karlsruhe den Anlass für die Untersuchungen. Als Motive wurden Klima- und Umweltschutz, die Stärkung der Unabhängigkeit bei der Stromerzeugung, die Senkung der Energiekosten sowie die Vorgaben der Landesregierung und der Regionalplanung an die Gemeinden, entsprechende Flächen auszuweisen, benannt. Die Flächen wurden nach harten und weichen Ausschlusskriterien sowie Eignungskriterien in den Blick genommen. Zu den harten Ausschlusskriterien gehören Siedlungsgebiete, Waldflächen, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Vorranggebiete der Land- und Forstwirtschaft. Die meisten harten Ausschlusskriterien schließen die Errichtung einer PFA gänzlich aus. Stehen keine Alternativflächen zur Verfügung, kann es aber zu Ausnahmen kommen.

Zu den weichen Ausschlusskriterien zählen Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Grundwasserschutz, Natura 2000 Gebiete wie zum Beispiel Vogelschutzgebiete, Vorbehaltsgebiete wie zum Beispiel der Land-und Forstwirtschaft und Landschaftsschutzgebiete. Weiche Ausschlusskriterien sprechen gegen die Errichtung einer PFA, schließen diese aber nicht aus.

Zu den Eignungskriterien gehören Nähe zum nächsten Netzverknüpfungspunkt, Exposition bzw. Sonneneinstrahlung sowie die Förderfähigkeit durch das EEG (entlang von Bahntrassen und innerhalb benachteiligter Gebiete).

Im Weiteren folgt die Prüfung auf weitere Positiv-und Negativkriterien mithilfe von Portalen und Kartenwerken, die nicht als Metadaten zur Verfügung stehen wie Exposition bzw. Hangneigung, Ackerzahlen, Nähe zum Netzverknüpfungspunkt, Starkregenrisiko und Wasserschutzgebiete.

„Die perfekte Fläche gibt es nicht. Jede Fläche hat sowohl negative als auch positive Merkmale,“ bemerkte Weigand abschließend. Bevorzugt nutze man Südhänge, inzwischen seien aber auch Nordhanglagen ertragreich nutzbar.

Im Anschluss beschrieb Weigands Kollege Daniel Grün die Ermittlung der Eignungsflächen. Bei der Flächenanalyse sei darauf geachtet worden, das Konfliktpotenzial durch möglichst wenig Ausschlusskriterien zu minimieren und den Mehrwert der Anlage durch möglichst viele Eignungskriterien zu maximieren. Grün stellte die Potenzialflächen der Verbandsgemeinde vor. Möglich sei auch Agri-PV, welche die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und die Energiegewinnung ohne Verlust von Ackerflächen verknüpfe. Kritikpunkt sei bislang noch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, so Grün.

Insgesamt wurden im Verbandsgemeindegebiet Annweiler am Trifels ca. 264 ha an Flächen gefunden, die für eine Nutzung durch PFA in Frage kommen. Das entspricht ca. drei- bis viermal der bilanziellen Deckung des Strombedarfs der Verbandsgemeinde. Das Verbandsgemeindegebiet ist konfliktarm nur begrenzt für die Nutzung von Solarenergie nutzbar. Große Teile des Gebiets sind mit harten Ausschlusskriterien wie etwa dem Pfälzerwald und dem Vorranggebiet Landwirtschaft belegt. Die vorgeschlagenen Potenzialflächen seien auch nicht abschließend zu bewerten, sagte Grün. Kriterien, die noch nicht berücksichtigt werden, konnten wie beispielsweise Eigentümerwille und Artenschutz könnten die Eignung einer Fläche noch ändern. Im nächsten Schritt wird die Studie an den Planungsverband Region Rhein-Neckar zur Prüfung der Übernahme in den Regionalplan weitergeleitet.

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt der Sitzung war das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Es ist Teil der Kommunalen Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz. Durch KIPKI fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Kommunen in Rheinland-Pfalz. Im Zug der einwohnerbezogenen Pauschalförderung stehen allen Verbandsgemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen je nach Einwohnerzahl festgesetzte Mittel zur Verfügung. Das bedeutet für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels konkret, dass Fördermittel in Höhe von 491281,47 Euro in Anspruch genommen werden können. Diese sollen in zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels fließen. Die Ortsgemeinden hatten dabei die Möglichkeit, Projektideen einzureichen und so von den zur Verfügung stehenden Mitteln zu profitieren.

An Maßnahmen beschloss der Rat Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen kommunaler Gebäude, Zuschüsse für Balkonkraftwerke sowie die Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Im Bereich der Klimaanpassungsmaßnahmen soll ein Bewässerungssystem in der Markwardanlage installiert bzw. Regenwasserrückhaltung betrieben werden. Zudem soll am Silzer See ein Klimaerlebnis-Lehrpfad entstehen.

Bereits in der letzten Sitzung wurde von den Fraktionen der CDU, FWG und FDP eine Anfrage hinsichtlich der Einführung einer Ehrenamtskarte gestellt. Nach der Prüfung des Antrags samt der inhaltlichen Gestaltung hat der Rat die Einführung einstimmig beschlossen. Die Ehrenamtskarte soll ihren Besitzern als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement besondere Vergünstigungen ermöglichen. Voraussetzung für den Erhalt der Karte sind mindestens 250 ehrenamtlich geleistete Dienststunden pro Jahr. Dafür darf keine Vergütung oder pauschale Entschädigung erfolgen. Die Karteninhaber haben im Bereich der Verbandsgemeinde künftig freien Eintritt ins Trifelsbad und erhalten bei Kursen der VHS Annweiler 20 Prozent Rabatt.