Grundbuchamt
Leistungsbeschreibung
Zuständig für Eintragungen ins Grundbuch sind die Amtsgerichte. Eine Übersicht über die Justizbehörden in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier...
Grundbuchangelegenheiten gehören zur sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Rechtsverhältnisse an Grundstücken wiedergibt, während die Grundstücke selbst durch das Katasteramt (Vermessungsamt) gebildet werden (durch Vermessung in Natur, Ausbringung von Grenzsteinen und Vergabe der Flurstücksnummern).
Die Eintragung so gebildeter Grundstücke im Grundbuch ist die Voraussetzung des Rechtsverkehrs mit Grundstücken und bildet somit die notwendige Grundlage zum Nachweis des Eigentums und von Belastungen an Grundstücken.
Obwohl das Grundbuchamt ein öffentliches Register darstellt, sind Auskünfte nicht für jedermann uneingeschränkt erhältlich. Es darf nur von den Notaren, Eigentümern und denjenigen eingesehen werden, die ein eingetragenes Recht am Grundstück haben. Dritte müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen um Einsicht zu erhalten. Ohne gültiges Ausweisdokument kann Einsicht in aller Regel nicht gewährt werden.
Weitere Informationen zu Grundbuchangelegenheiten erhalten Sie beim Amtsgericht Landau, Marienring 13, 76829 Landau i. d. Pfalz, Telefon: 06341 / 22-0.