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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken


Auch in der VDE-Norm ist jetzt vorgesehen, dass Balkonkraftwerke in vielen Fällen an eine normale Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) angeschlossen werden dürfen. Voraussetzung ist, dass Stecker oder Wechselrichter über die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen verfügen. Die bisher häufig geforderte spezielle Energiesteckvorrichtung („Wieland-Stecker“) ist weiterhin erlaubt, aber nicht mehr zwingend nötig. Wichtig: Schließen Sie das Gerät immer direkt an eine Steckdose an – Mehrfachsteckdosen sind nicht zulässig.

Außerdem ist die Einspeiseleistung des Wechselrichters zu beachten. Diese darf höchstens 800 Watt betragen. Die Solarmodule dürfen etwas größer sein: bis zu 960 Watt bei Schuko-Anschluss, bei einem Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Außerdem ist nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt. Achten Sie vor dem Kauf auf diese Angaben in den technischen Daten, damit Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihren regelmäßigen kostenlosen Beratungsgesprächen im Rathaus der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Die nächste Sprechstunde findet am Freitag, 27. März 2026 von 9 bis 12 Uhr statt. Anmeldung unter Tel. 06346 301-147 oder 0800 6075600 oder per Mail: www.energieberatung-rlp.de.