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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Welche Förderung für welche Maßnahme?


Die Verbraucherzentrale bietet zwei schriftliche Übersichten über die Programme, getrennt nach Neubau und Bestandsgebäuden, an, die man kostenlos auf der Homepage herunterladen kann (www.verbraucherzentrale-rlp.de/foerderprogramme).

Trotz aller Komplexität lohnt es sich, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche finanzielle Unterstützung etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich ist. Das zeigt schon dieser kurze Überblick:

  • Förderung des Heizungstauschs mit 30 bis 70 Prozent.
  • Förderung für Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Fenstertausch, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, Heizungsoptimierung sowie Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung mit jeweils 15 bis 20 Prozent.
  • Zusätzlich gibt es einen Ergänzungskredit für die Finanzierung der Kosten nach Abzug der Zuschussförderung.
  • Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss bei energetischen Komplettmodernisierungen. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzniveau ab.

Ausführliche Informationen zu den technischen Förderbedingungen und was bei der Ausführung von Sanierungsmaßnahmen oder im energieeffizienten Neubau zu beachten ist, teilen die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihren regelmäßigen kostenlosen Beratungsgesprächen im Rathaus der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels mit. Die nächste Sprechstunde findet am Freitag, 23. Mai 2025 von 9 bis 12 Uhr statt. Anmeldung unter 06346 301-138 oder 0800 6075600 und unter www.energieberatung-rlp.de.

Zur Beratung sollen möglichst Informationen zum Baujahr des Hauses, zur Wohnfläche sowie aussagekräftige Fotos und eventuell vorliegende Angebote mitgebracht werden.