
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;
hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 19.03.2026 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Kirrweiler Flurstücks-Nr. 6069
- Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Weinberg)
- Lage: Gewanne „Plankenwingert“, Größe: 0,1057 ha
Gemarkung Kirrweiler Flurstücks-Nr. 6069/1
- Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche (Weinberg)
- Lage: Gewanne „Plankenwingert“, Größe: 0,2122 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt -.
Landau, den 19.03.2026
Im Auftrag
Kieffer, Beschäftigter
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;
hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 19.03.2026 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Rinnthal Flurstücks-Nr. 1480
- Nutzungsart: Forstwirtschaftsfläche (Wald)
- Lage: Gewanne „Am Mühlfelsen“, Größe: 0,5320 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt -.
Landau, den 19.03.2026
Im Auftrag
Kieffer, Beschäftigter
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;
hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte
- Bekanntmachung vom 19.03.2026 -
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Rinnthal Flurstücks-Nr. 2373/1
- Nutzungsart: Forstwirtschaftsfläche (Wald)
- Lage: Gewanne „Immenteich-Halde“, Größe: 1,0470 ha
Gemarkung Rinnthal Flurstücks-Nr. 2373/2
- Nutzungsart: Forstwirtschaftsfläche (Wald)
- Lage: Gewanne „Immenteich-Halde“, Größe: 0,0670 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt -.
Landau, den 19.03.2026
Im Auftrag
Kieffer, Beschäftigter
