
Bekanntmachung
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) wird bekanntgemacht, dass der
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz zum Stichtag
01.01.2026 Bodenrichtwerte für Bauflächen, sowie land- und forstwirtschaftlich
genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der
Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und
Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung-GAVO) vom 20.04.2005 (GVBl. S.
139), zuletzt geändert durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der
Gutachterausschussverordnung vom 22.12.2025 (GVB. S.789), abgeleitet hat.
Der Zuständigkeitsbereich des o. g. Gutachterausschusses umfasst die Landkreise
Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die
kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Speyer, Neustadt an der Weinstraße und
Landau in der Pfalz.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminabsprache durch
die Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz erteilt werden.
Diese sind in:
76829 Landau in der Pfalz, Pestalozzistraße 4 und
67433 Neustadt an der Weinstraße, Exterstraße 4.
Die Auskünfte werden durch Abgabe eines Auszugs aus der Bodenrichtwertkarte oder
aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden
Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der
Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und
der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17.08.2022 in der
jeweils gültigen Fassung.
Die aktuellen Bodenrichtwerte werden landesweit voraussichtlich im April 2026 im
Internet unter www.gutachterausschuesse.rlp.de bereitgestellt.
Landau in der Pfalz, den 28.01.2026
gez. Dipl.-Ing. Hilmar Strauß
vorsitzendes Mitglied
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
für den Bereich Rheinpfalz
