Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Bekanntmachung 06/2026


Bild: Wappen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels





Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung vom 04. Juli 2024

der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

vom 18. Dezember 2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 10 wird um Abs. 6 ergänzt:

(6) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen wurden. Der Stundensatz beträgt 5,00 € je angefangene halbe Stunde Einsatzzeit und Person. Für angeordnete Brandsicherheitswachen wird ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € je angefangene halbe Stunde gewährt.

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

 

76855 Annweiler am Trifels, 18. Dezember 2025

Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

Ausgefertigt:

Christian Burkhart

Bürgermeister

 

Hinweis

Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Absatz 6, Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) auf folgendes hingewiesen:

Sollte die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

 

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

 

oder

 

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

76855 Annweiler am Trifels, 18. Dezember 2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Burkhart

Bürgermeister

 

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