Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude

Bekanntmachung 01/2026


Bild: Wappen der Ortsgemeinde Waldhambach

 I.

Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Waldhambach und am Sonntag, dem 12. April 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Waldhambach statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19. Januar 2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels erhalten.


Waldhambach, den 9. Januar 2026

 

Dominik Foltz

(Beigeordneter als Gemeindewahlleiter)


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