Gebäudeeinmessung durchführen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein im amtlichen Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben und infrastrukturelle Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich - zum Beispiel Ver- und Entsorgung, Straßensanierung, Bauplanung. Er ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Navigationsdienste und damit nicht zuletzt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren fundamental. Um auch Ihr Gebäude im amtlichen Liegenschaftskataster führen zu können, müssen Sie Sie eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.

    Sie müssen die Gebäudeeinmessung beantragen, wenn Sie Eigentümerin, Eigentümer oder erbbauberechtigt sind. Beauftragen Sie die Einmessung nicht rechtzeitig, führt das zuständige Vermessungs- und Katasteramt die Gebäudeeinmessung und die Übernahme in das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch. Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile vollendet sind. Dazu gehören Schornsteine, Brandwände, Treppenräume und die Dachkonstruktion.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
    Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden


    Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.


    Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.


    siehe auch:

    An wen muss ich mich wenden?

    Vermessungs- und Katasteramt

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten werden von allen öffentlichen Vermessungsstellen einheitlich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

    Für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster fallen zusätzliche Kosten an.

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Normierungsfaktor (ermittelt aus dem umbauten Raum) der Gebäude oder der baulichen Veränderungen.

    Wird die Gebäudeeinmessung von Amts wegen durchgeführt, erhöhen sich die Kosten um 10 %  gegenüber einer Gebäudeeinmessung, die Sie beauftragt haben.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
    Rechtsgrundlage

    Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)


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