Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz als Lebenspartnerschaft geschlossen.

    Verfahrensablauf in Kürze:

    • Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies hat von den Erklärenden persönlich zu erfolgen.
    • Prüfung der eingereichten Unterlagen
    • Gebührenfestsetzung und Festlegung eines Termins zur Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Begründung der Lebenspartnerschaft
     
    Weitere Informationen siehe Lebensgemeinschaft - Begründung

     

    An wen muss ich mich wenden?
    Das Standesamt
    • Stadtverwaltung
    • Verbandsgemeinde
    • verbandsfreien Gemeinde
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
    * Nachweise zur Abstammung
    - Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    - Abstammungsurkunde
    * Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit
    - Personalausweis
    - Aufenthaltsbescheinigung über den Hauptwohnsitz mit Staatsangehörigkeit und Familienstand
    - ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
    - Nachweis des akademischen Grades
    * Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
    - Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch
    - Heiratsurkunde
    - Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
    * Nachweise über vorherige Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
    - Bescheinigung über die Begründung der Lebenspartnerschaft
    - Lebenspartnerschaftsurkunde (soweit ausgestellt)
    - Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung
    * Nachweise für ausländische Staatsangehörige
    - Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung)
    * ggfls. Lebenspartnerschaftsvertrag, sofern die vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch Vertrag (notarielle Erklärung) geregelt wurden
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
    * Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartG),
    * Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (AGLPartG)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende