Anträge auf Lernmittelfreiheit bzw. Beantragung von Lehrmittelgutscheinen

  • Leistungsbeschreibung

    Auskünfte zur Feststellung der Lernmittelfreiheit bzw. zur Beantragung von Lehrmittelgutscheinen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich III, eingeholt werden.


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Zuständige Mitarbeitende