Reisepässe für Jugendliche unter 18 Jahren

  • Leistungsbeschreibung

    Bitte beachten Sie:
    Dem Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Sollte die elterliche Sorge nicht beiden Elternteilen gemeinsam zustehen benötigen wir:

    --Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bzw.
    Rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteils, wenn nur einem Elternteil das Sorgerecht zusteht.

    Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes verstorben ist.

    --Bestellungsurkunde, wenn ein Vormund bestellt ist
    --Reisepässe/Personalausweise gesetzlichen Vertreter
    --Beschluss des Familiengerichtes, wenn ein Vertretungsberechtigter nicht erreichbar ist.
  • Anträge / Formulare