Bild: Luftbildansicht Verwatrungsgebäude
© Thomas Maier

Bekanntmachung 15/2026


Bild: Wappen der Ortsgemeinde Waldhambach





Offenlage Entwurf Haushalt 2026/2027 Ortsgemeinde Waldhambach

 

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen (§ 97 Abs. 1 GemO)

 

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat in der Verbandsgemeindeverwaltung am Trifels, Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels, Info-Schalter Haupteingang während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch Einwohner schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels, Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels oder elektronisch an info@annweiler.rlp.de eingereicht werden.

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels,

www.vg-annweiler.de unter der Rubrik Bürgerservice/Aus dem Rathaus/Offenlage Haushalt/Ortsgemeinde Waldhambach eingestellt.

Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltsatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. 

 

Waldhambach, den 27.08.2026


Patricia Hammer

Ortsbürgermeisterin

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