aus der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
- 01.03.2021 - Sechzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (16. CoBeLVO) vom 26. Februar 2021 - gültig ab 01.03.2021
- 08.02.2021 - Kreis und Stadt stellen Übersicht über Corona-Testmöglichkeiten zusammen
Wo kann ich mich auf das Corona-Virus testen lassen? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Stadt Landau haben auf Anregung von Landrat Dietmar Seefeldt und OB Thomas Hirsch aus diesem Grund die Testmöglichkeiten in der Region zusammengetragen. Die Testmöglichkeiten in der Stadt Landau und im Landkreis SÜW im Kurzüberblick:
PCR-Testmöglichkeiten
Das gemeinsame Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße am Standort Landau testet Personen aus Stadt und Kreis mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt an das Diagnosezentrum gemeldet werden. Die Betriebszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.
Hausärztinnen und Hausärzte, die PCR-Testungen durchführen, finden sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus.
Anlaufstellen für Antigen-Schnelltests für alle Personengruppen
Das Testzentrum in der Elmar-Weiller-Festhalle in der Bonifatiusstraße 22 in Herxheim wird privat durch die REHA med Gesundheitspark GmbH betrieben. Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich online unter www.coronatest-herxheim.de. Testungen finden jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr statt. Die Kosten betragen 35 Euro.
Die DLRG Ortsgruppe Landau betreibt ein Corona-Schnelltestzentrum in der Stettiner Straße 4 in Landau. Aktuell können sich dort folgende Personengruppen testen lassen:
- Besucherinnen und Besucher, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von teilnehmenden Altersheimen, die eine entsprechende Freigabe durch die Altenpflegeeinrichtungen erhalten haben
- Personen, die einen Berechtigungsschein des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung erhalten haben
- Privatpersonen auf eigene Kosten (30 Euro)
Testungen finden montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 17 Uhr statt. Telefon: 0 63 41/9 28 78 16. E-Mail: schnelltestzentrum@landau.dlrg.de.
Das Coronatest Landau Drive in der Albert-Einstein-Straße 8 in Landau wird privat durch die XG Partners GmbH betrieben. Testungen finden montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr statt. Die Kosten betragen 34,90 Euro. Telefon: 01 76/64 66 58 77. Internet: www.coronatest-landau.de.
Testungen unter Vorlage eines Berechtigungsscheins
Verschiedene Testeinrichtungen nehmen bis zum 31. März 2021 auf freiwilliger Basis Schnelltests von Lehrkräften, erzieherischen und sozialpädagogischen Fachkräften sowie sonstigem Personal in Schulen, Kindertagesstätten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung unter Vorlage eines Berechtigungsscheins vor. Bitte beachten: Der Berechtigungsschein wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung ausgestellt.
- Zahnarztpraxis Dr. Engelien
Obere Hauptstraße 13
76863 Herxheim
Telefon: 0 72 76/91 92 91
- Sprechstunde Dr. Ralf Glanz
Hauptstraße 8
67489 Kirrweiler
Telefon: 0 63 21/9 57 50 oder 0 63 21/95 75 17
- Sprechstunde Dr. Brigitte Wagner
Industriestraße 7b
76829 Landau
Telefon: 01 57/34 26 99 43
E-Mail: dres.wagner-landau@t-online.de
- Sprechstunde Ortwin Bitzer
Poststraße 1
76829 Landau
Telefon: 0 63 41/8 30 21
- DRK-Kreisverband Landau e.V.
Am alten Güterbahnhof 5
76829 Landau
Ansprechpartnerin: Frau Höfer, DRK Sozialdienstkooperation Landau und SÜW
- Corona-Schnelltestzentrum der DLRG Ortsgruppe Landau e.V.
Stettiner Straße 4
76829 Landau
Telefon: 0 63 41/9 28 78 16
E-Mail: schnelltestzentrum@landau.dlrg.de
Die Auflistung stellt einen Überblick über die Testmöglichkeiten in Kreis und Stadt dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.
- 25.01.2021 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
- 25.01.2021 - Neue Besucherregelungen ab 25.01.2021 für das Rathaus der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Aufgrund der aktuellen Lage der Corona - Pandemie gelten für das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung bis auf Weiteres, nachfolgende aktualisierte Regelungen. Der Kundenverkehr im Verwaltungsgebäude bleibt weiterhin eingeschränkt. Wir bitten Sie alle Angelegenheiten per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an uns zu richten. Sollte Ihr Anliegen einer persönlichen Vorsprache bedürfen, wird die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter mit Ihnen einen individuellen Termin vereinbaren.
Der Zugang zum Verwaltungsgebäude ist nur bei Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 erlaubt. Ebenso ist eine Handdesinfektion beim Betreten des Verwaltungsgebäudes, mittels bereitgestellten Spendern, Bestandteil unseres Hygieneplans.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Dokumente etc. am zentralen Empfang der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. Zur Besucherlenkung ist eine sogenannte „Einbahnstraße“ eingerichtet worden, entsprechende Markierungen auf dem Boden wurden angebracht. Der Zutritt erfolgt durch den Haupteingang. Der barrierefreie Zugang über den Innenhof ist weiterhin möglich.
Der direkte Zugang zu den Büroräumlichkeiten des Rathauses, sowie dem Büro für Tourismus, ist für Bürgerinnen und Bürger weiterhin nicht möglich. Mit diesen Maßnahmen soll der ordentliche Betrieb der Verbandsgemeindeverwaltung auch weiterhin dauerhaft gewährleistet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- 25.01.2021 - Erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 22. Januar 2021
- 12.01.2021 - Impfzentrum Südpfalz in Wörth bietet kostenloses Bus-Shuttle an
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof nach Wörth gelangt, hat seit Öffnung des Landes-Impfzentrums Südpfalz auch die Möglichkeit einen kostenlosen Bus-Shuttle zu nutzen. Im Halbstunden-Takt fährt ein großer Reisebus, bei dem die Abstände gewahrt werden können, zur Einrichtung ins Wörther Hafengebiet. Darauf machen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim), Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch aufmerksam. Der Bus-Shuttle kann von Menschen genutzt werden, die einen Termin zur Corona-Schutzimpfung in Wörth vereinbart haben. Die Fahrt am Bahnhof Wörth beginnt jeweils zur vollen und halben Stunde, im Impfzentrum sind die Abfahrten jeweils auf die 15te und 45ste Minute terminiert.
Damit ist von Beginn an während der Öffnungszeiten des Landes-Impfzentrums Südpfalz auch die Anreise mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Der Pendlerbus verkehrt so lange, wie im Impfzentrum tatsächlich Termine anberaumt sind, so dass stets die Hin- und Rückfahrt zwischen Bahnhof und Einrichtung gewährleistet wird.
Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
- 12.01.2021 - Kreisverwaltung organisiert Transport von Menschen ohne Fahrmöglichkeit ins Landesimpfzentrum Wörth
Ältere Menschen aus dem Landkreis SÜW und der Stadt Landau, die bereits einen Termin beim Landesimpfzentrum Südpfalz in Wörth haben und denen keine Fahrmöglichkeit zur Verfügung steht, können sich ab Montag, 11. Januar 2021, bei der Kreisverwaltung melden. Eine Stelle vermittelt kostenlose und individuelle Transportmöglichkeiten im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements.
Die Koordinierungsstelle wird nach dem Eingang einer Meldung Kontakt zu den vor Ort bestehenden ehrenamtlichen Unterstützungsinitiativen aufnehmen und versuchen, eine individuelle Lösung herbeizuführen. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird die Koordinierungsstelle prüfen, ob ein aktuelles Hilfsangebot zur Verfügung steht und ob darauf zurückgegriffen werden kann. Die Voraussetzungen, um einen Transport in Anspruch nehmen zu können, sind:
Ein Termin für die Impfung im Landesimpfzentrum Wörth ist bereits vorhanden und die Person hat keine eigenen Fahrmöglichkeiten. Des Weiteren ist die Person mobil; Kranken-, Rollstuhl- und Liegendtransporte sind leider nicht möglich.
Hilfesuchende werden gebeten, sich bei Bedarf möglichst zeitnah nach der erfolgten Terminvereinbarung mit der Koordinierungsstelle in Verbindung zu setzen. Diese ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06341 940 444 erreichbar.
Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 11.01.2021 - Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 08. Januar 2021 - gültig ab 11.01.2021
- 21.12.2020 - Erreichbarkeit der Bürgertelefone
Das gemeinsame Bürgerinfotelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist zwischen 24. Dezember und 3. Januar nicht besetzt. Anfragen sind vom 28. - 30. Dezember von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums (Telefon 030/346465100).
Die Hotline des Landes Rheinland-Pfalz (Telefon 0800/5758100) ist von 24. bis 27. Dezember von
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, zwischen 28. und 30. Dezember von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie zwischen
31. Dezember und 3. Januar von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr geschaltet.Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) erreichbar.
Ab 4. Januar ist das gemeinsame Bürgerinfotelefon wieder von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr besetzt.
Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 16.12.2020 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
- 15.12.2020 - Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) vom 14. Dezember 2020 - gültig ab 16.12.2020
- 14.12.2020 - Öffnungszeiten der gemeinsamen Corona-Teststation der Stadt Landau und des Landkreises SÜW über Weihnachten und Neujahr
Die gemeinsame Teststation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße in Landau passt über die Weihnachtsfeiertage bzw. zwischen den Jahren ihre Öffnungszeiten an: In der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 hat die Teststation montags und dienstags von 13 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Donnerstags und samstags ist die Teststation geschlossen. Ab dem 4. Januar 2021 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten: Montags, dienstags und donnerstags von 13 Uhr bis 19 Uhr sowie samstags 10 Uhr bis 16 Uhr.
Während der Betriebszeiten können sich Personen aus der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt und identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich durch das gemeinsame Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden, testen lassen. Je nach Andrang muss die Einfahrt früher geschlossen werden, sobald die Kapazitäten erreicht sind. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ab der Autobahn 65 ausgeschildert.
Bei Fragen zum Corona-Virus können sich Bürgerinnen und Bürger an das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unter der Telefonnummer 0 63 41/94 05 55 wenden.
Es ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr besetzt.Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 11.12.2020 - Neue Infekt-Ambulanz auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses in Landau in Betrieb - Ergänzende Anlaufstelle für Rund-um-die-Uhr-Versorgung
Das gemeinsame Diagnosezentrum in Landau wird um eine Infekt-Ambulanz für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße ergänzt. Die Ambulanz in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße soll die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlasten und zusätzliche Anlaufstelle für Menschen mit Fieber und Infektsymptomen sein. Untergebracht ist die Infekt-Ambulanz auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses in Landau.
Erste Anlaufstelle bleiben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die spezielle Corona-Sprechstunden anbieten und auf der Webseite der kassenärztlichen Vereinigung unter www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/corona-anlaufstellen gelistet sind. Außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten mit dringend behandlungsbedürftigen Infekt-Symptomen in der Ambulanz vorstellig werden. Um Terminvereinbarung über die Service-Nummer der kassenärztlichen Vereinigung 116 117 wird gebeten.
Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 30.11.2020 - Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020 - gültig ab 01.12.2020
- 26.11.2020 - Kreise SÜW und Germersheim sowie Stadt Landau erlassen Allgemeinverfügungen zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne
Allgemeinverfügung vom 26.11.2020
Begründung der Allgemeinverfügung vom 26.11.2020
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 11.11.2020 - Stadt Landau und Kreis SÜW erweitern Betriebszeiten des gemeinsamen Corona-Bürgertelefons
Die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße erweitern ab Montag, 16. November, noch einmal die Betriebszeiten ihres gemeinsamen Corona-Bürgertelefons. Damit sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner künftig nachmittags eine Stunde früher erreichbar. Die neuen Betriebszeiten sind:
Montag bis Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
Noch bis Freitag, 13. November, ist das Bürgertelefon nachmittags von 14 bis 16 Uhr besetzt.
Das Bürgerinfotelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 09.11.2020 - Öffnungszeiten werden ausgeweitet: ab sofort wieder Hilfe von der Bundeswehr für Betrieb des Diagnosezentrums
Ab sofort öffnet das Diagnosezentrum montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr. Zusätzlich sind Corona-Tests samstags von 9 bis 16 Uhr möglich. Mit der Unterstützung durch die Bundeswehr können die Ressourcen der stark belasteten ehrenamtlichen Kräfte auf das Wochenende konzentriert werden: Die Bundeswehr übernimmt vorerst bis zum 4. Dezember - unter der Leitung von DRK und Gesundheitsamt - die Dienstzeiten unter der Woche, samstags erfolgt der Betrieb der Teststation durch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von den DRK Kreisverbänden Südliche Weinstraße und Landau und von der DLRG.
Getestet werden Personen aus der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich durch das Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden. Wer ohne Überweisung oder Meldung die Teststation aufsucht, muss abgewiesen werden – was wiederum zu längeren Wartezeiten für alle Patientinnen und Patienten führt. Je nach Andrang muss die Einfahrt früher geschlossen werden, sobald die Kapazitäten erreicht sind. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hatte, als die Fallzahlen deutlich angestiegen sind, vorsorglich einen Hilfeleistungsantrag bei der Bundeswehr für die Unterstützung der Diagnosestation gestellt, nachdem das Land Rheinland-Pfalz die sog. grenznahe Teststation zur Testung von Rückreisenden aus Risikogebieten zum 1. November geschlossen hat.
Bei Fragen zum Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger an das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau unter der Telefonnummer 06341-940 555 wenden. Die Ansprechpartner sind ab der kommenden Woche von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 09.11.2020 - Bürgerinfotelefon: ab Montag 02.11.2020 Sprechzeiten auch am Nachmittag
Die Betriebszeiten des gemeinsamen Bürgerinfotelefons der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße werden ausgeweitet.
Die Ausweitung der Sprechzeiten bezieht sich auf den Nachmittag. Das Bürgerinfotelefon ist beginnend ab Montag, 2. November, von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich von 14 bis 16 Uhr besetzt; am Wochenende gibt es keine Betriebszeit.
Zahlreiche Informationen können stets aktuell auf der Webseite des Landkreises Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de oder auf der Seite der Landesregierung unter www.corona.rlp.de nachgelesen werden.
Das Bürgerinfotelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 09.11.2020 - Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 und weitere Hinweise
- 02.11.2020 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
- 23.10.2020 - Bürgerinfotelefon: ab Montag geänderte Anrufzeiten
Die Betriebszeiten des gemeinsamen Bürgerinfotelefons der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße werden ab Montag, 26. Oktober, angepasst. Diese Anpassung ist notwendig, damit mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes eingesetzt werden können. Das Bürgerinfotelefon ist beginnend ab Montag, 26. Oktober, von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr besetzt; am Wochenende gibt es keine Betriebszeit.
Zahlreiche Informationen können stets aktuell auf der Webseite des Landkreises Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de oder auf der Seite der Landesregierung unter www.corona.rlp.de nachgelesen werden.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 06.10.2020 - Corona-Teststation in Landau bis auf Weiteres dienstags und donnerstags als kommunale Einrichtung in Betrieb
Die Corona-Teststation als gemeinsame kommunale Einrichtung der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße am Standort Landau ist bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Die Teststation des Landes Rheinland-Pfalz am selben Standort ist vorerst weiterhin am Wochenende von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sich werktags testen lassen will, benötigt eine sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Eine Testung für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer während des werktäglichen Betriebs der Teststation als kommunale Einrichtung ist nicht möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 06.10.2020 - Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz
Nach der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind Sie verpflichtet, die für Sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz:
- 16.09.2020 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
Weiter zu den Dienstbetriebsregeln des Standesamtes... - 14.09.2020 - Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020 -gültig ab dem 16. September-
- 25.08.2020 - Gemeinsames Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau: Anrufzeiten ab sofort ausgeweitet
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage werden die Zeiten des gemeinsamen Bürgertelefons des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer sowie für allgemeine Fragen zum Coronavirus ab sofort ausgeweitet. Für Bürgerinnen und Bürger stehen die Ansprechpartner damit von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung. Am Wochenende ist der Telefondienst von 9 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 10.08.2020 - Keine Lockerung: Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin
Die Kreisordnungsbehörde weist darauf hin, dass die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) weiterhin gelten. In den letzten Tagen sind bei den Ordnungsbehörden vermehrt Beschwerden eingegangen, die die Nichteinhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen in Gastronomiebetrieben zum Gegenstand hatten. Die einzuhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Gastronomiebetrieben betreffen insbesondere das Tragen von Masken im Innenbereich (ausgenommen am Platz), die Maskenpflicht für das bedienende Personal, die Kontakterfassung durch Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer und die Händedesinfektion. Der Gastwirt hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Aus diesem Grund appelliert Landrat Dietmar Seefeldt an die Gewerbetreibenden und an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin an die Vorschriften des Landes zu halten. „Wir haben in den letzten Monaten viel erreicht. Dass die Fallzahlen bei uns relativ niedrig sind, liegt auch an der konsequenten Umsetzung und dem Verständnis jedes Einzelnen. Umso wichtiger ist es jetzt, nicht nachlässig zu werden: Wir müssen weiterhin aufmerksam sein, wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen und dazu gehört insbesondere, sich an die bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu halten“, so der Landrat.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - 10.08.2020 - Neue Corona-Teststation für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer- Bürgerinfotelefon bleibt weiterhin besetzt
Die Corona-Teststation für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus ausländischen Risiko- und Nicht-Risikogebieten befindet sich seit dem Wochenende an einem neuen Standort. Im Diagnosezentrums in der grenznahen Corona-Teststation des Landes können sich Einreisende ohne Voranmeldung testen lassen. Das Deutsche Rote Kreuz betreibt die grenznahe Corona-Teststation am neuen Standort des Diagnosezentrums. Die Zufahrt zum Testobjekt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ab der Autobahn 65 ausgeschildert. Tests sind dort täglich von 8 bis 22 Uhr ohne Voranmeldung möglich. Einreisende aus Risikogebieten können sich außerdem bei niedergelassenen Ärzten testen lassen.
Weitere Informationen
Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (internationale Risikogebiete) entnommen werden. Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist täglich (auch Samstag und Sonntag) von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Bürgerinnen und Bürger werden bei den Terminen gebeten, sich an die momentan gültigen Abstands- und Hygieneregeln zu halten und während des Aufenthaltes auf dem Gelände des Gesundheitsamtes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 15.07.2020 - Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet
Das neue Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ des Bundes ist am 10. Juli 2020 gestartet. Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
Zielgruppen der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Die Unterstützung richtet sich nach dem Umsatzrückgang der Unternehmen. Voraussetzung für die Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent. Weitere Fördervoraussetzung für die Überbrückungshilfe ist, dass im Juni, Juli und August 2020 ein Umsatzrückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat von mindestens 40 Prozent eintritt bzw. prognostiziert wird.
Aktuelle Informationen zu dem Programm sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer zusammengeführt sind.Weitere Infos unter https://isb.rlp.de/corona.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südiche Weinstraße
- 09.07.2020 - Auslegungshilfe Sommer 2020 der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt bis zum 31. August 2020. Damit Sie wissen, was geht und was nicht geht, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz von A wie „Allgemeines“ bis U wie „Untersagt“ die wichtigsten Punkte allgemeinverständlich für Sie aufbereitet.
- 24.06.2020 - Information für Arbeitgeber - Nach der Soforthilfe nun bald die Überbrückungshilfe des Bundes für Unternehmen – Beantragung noch nicht möglich
Ziel der neuen Überbrückungshilfe des Bundes ist, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen; darüber informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin Mitte Juni. Ein vom Ministerium bereits veröffentlichtes Eckpunkte-Papier erläutert konkret, wie Erstattungen von betrieblichen Fixkosten in nicht unerheblicher Höhe bei entsprechenden Umsatzausfällen möglich sein werden. Die Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung soll analog zu den damaligen Soforthilfen über die Länder erfolgen.
Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Das Berater-Team der ISB empfiehlt, sich bzgl. des Start-Datums über deren Internet-Auftritt www.isb.rlp.de oder über die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz www.mwvlw.rlp.de aktuell zu halten. Ein Eckpunktepapier ist zu finden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de.
Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- 22.06.2020 - Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020 (gilt ab 24. Juni 2020)
- 08.06.2020 - Gemeinsames Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wird in Standby versetzt
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wird ab Montag, 8. Juni in Standby versetzt. Aufgrund der geringen Nachfrage, ist derzeit kein Betrieb mehr erforderlich. Anrufe werden nun wieder in den Fachabteilungen bearbeitet. Informationen zum Thema Coronavirus sind auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße www.suedliche-weinstrasse.de und auf der Homepage der Stadt Landau www.landau.de zu finden. Bei Fragen zum Coronavirus sind Auskünfte ebenfalls beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Telefonnummer 030/346 465 100 und beim Bürgertelefon der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 0800/575 8100 erhältlich.
- 08.06.2020 - Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeVO) vom 4. Juni 2020
- 08.06.2020 - Wichtige Information für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rathaus - bis auf weiteres keine Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 2020 vor Ort
Die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung finden, aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres nicht vor Ort statt. Bei wichtigen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06232/17-2881 oder der Service-Telefonnummer 0800 1000 4800. Halten Sie bitte beim Anruf die Rentenversicherungsnummer bereit.
- 29.05.2020 - Gemeinsames Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ändert Betriebszeiten
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist ab der kommenden Woche montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 06341/940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das Bürgertelefon derzeit nicht besetzt, da das Anrufaufkommen deutlich zurückgegangen ist. Informationen zum Thema Coronavirus sind auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße www.suedliche-weinstrasse.de und auf der Homepage der Stadt Landau www.landau.de zu finden. Bei Fragen zum Coronavirus sind Auskünfte ebenfalls beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Telefonnummer 030/346 465 100 und beim Bürgertelefon der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 0800/575 8100 erhältlich.
- 26.05.2020 - Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO) vom 25. Mai 2020
- 22.05.2020 - Büro für Tourismus wieder geöffnet - Publikumsverkehr ab 25. Mai 2020 möglich
Ab Montag, den 25. Mai 2020 öffnet das Büro für Tourismus in Annweiler am Trifels wieder für den Publikumsverkehr. Zunächst zu den folgenden Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
Für den Besuch des Büros für Tourismus gelten folgende Besucherregelungen. Der Zugang erfolgt über den Eingang der Verbandsgemeindeverwaltung und ist nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Eine Handdesinfektion ist beim Betreten des Verwaltungsgebäudes über den im Eingangsbereich aufgestellten Spender bereitgestellt. Die Eingangstür des Büros für Tourismus ist über einen Schalter links von der Tür zu öffnen. Zum Verlassen des Büros für Tourismus ist der rückwärtige Ausgang des Büros zu nutzen. Eine entsprechende Markierung auf dem Boden weist hier den Weg. Somit ist für den Besuch eine Einbahnstraßenregelung umgesetzt.
Die persönliche Beratung ist an einem Counter möglich. Hierzu wurde eine entsprechende Vorrichtung zum Schutz von Besucher und Mitarbeiter aufgestellt. Die maximale Besucherzahl im Büro für Tourismus ist auf 2 Personen begrenzt. Der barrierefreie Zugang über den Innenhof ist weiterhin möglich.Weitere Informationen gibt es im Büro für Tourismus in Annweiler am Trifels, Am Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels. Telefonisch unter 06346-2200 oder online unter www.trifelsland.de. E-Mail info@trifelsland.de.
- 18.05.2020 - Siebente Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2020
- 13.05.2020 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
Weiter zu den Dienstbetriebsregeln des Standesamtes... - 11.05.2020 - Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
- 06.05.2020 - Schutzschild für Vereine in Not - Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie
Antragsformular Soforthilfe Vereine Rheinland Pfalz
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter dem Link:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/startseite/
- 04.05.2020 -Neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung vom 30.April 2020
- 27.04.2020 - Konsolidierte Fassung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nach Erlass der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 24. April 2020 [Maskenpflicht]
- 24.04.2020 - Info aus dem Rathaus - Neue Besucherregelungen ab dem 04.05.2020
Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, gelten für das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels, Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels, ab Montag, den 04.05.2020, bis auf Weiteres, nachfolgende aktualisierte Regelungen.
Der Kundenverkehr im Verwaltungsgebäude bleibt weiterhin eingeschränkt. Wir bitten Sie alle Angelegenheiten per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an uns zu richten. Sollte Ihr Anliegen einer persönlichen Vorsprache bedürfen, wird die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter mit Ihnen einen individuellen Termin vereinbaren. Im großen Ratssaal wurden Besprechungsplätze eingerichtet, die den vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Hygieneregelungen entsprechen. Der Zugang zum Verwaltungsgebäude ist nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Ebenso ist eine Handdesinfektion beim Betreten des Verwaltungsgebäudes, mittels bereitgestellten Spendern, Bestandteil unseres Hygieneplans. Zur Besucherlenkung ist eine sogenannte „Einbahnstraße“ eingerichtet worden, entsprechende Markierungen auf dem Boden wurden angebracht. Der Zutritt erfolgt durch den Haupteingang. Der barrierefreie Zugang über den Innenhof ist weiterhin möglich.
Der direkte Zugang zu den Büroräumlichkeiten des Rathauses, sowie dem Büro für Tourismus, ist für Bürgerinnen und Bürger weiterhin nicht möglich.
- 23.04.2020 - Maskenpflicht ab 27. April 2020 in Rheinland-Pfalz
Eine Pressemitteilung der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland Pfalz Malu Dreyer finden Sie unter:
- 20.04.2020 - Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020
- 16.04.2020 - Bund und Länder beschließen Lockerungen – Menschen weiterhin so gut wie möglich vor Infektion schützen
Eine aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland Pfalz hierzu finden Sie unter:
Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen
- 15.04.2020 - Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 9. April 2020
- 03.04.2020 - Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. April 2020
- 03.04.2020 - Informationen für Unternehmen
Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus führt auch bei Unternehmen zu zahlreichen Fragen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht auf seiner Homepage wichtige Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen.https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
- 31.03.2020 - Info Hotline im Rathaus
Ab sofort erhalten Sie zu unseren Öffnungszeiten telefonisch unter 06346 / 301- 121 alle Informationen zum Thema „Corona“.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie montags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger Ihre Fragen auch gerne per E-Mail unter info@annweiler.rlp.de an uns richten.
- 30.03.2020 - Aktion „Rette deinen Lieblingsort“ Gutscheine kaufen – lokale Unternehmen unterstützen!
Die aktuelle Corona-Krise stellt sehr viele Unternehmen, Gewerbetreibenden und insbesondere auch den Einzelhandel sowie viele Dienstleistungsunternehmen vor schwierige Situationen – bis hin zur Bedrohung der Existenz.
So hat das Team der Fa. yumeda aus Weinheim, Christian Riesenberger und Markus Laux, der bei den Stadtwerken Annweiler am Trifels arbeitet, innerhalb kürzester Zeit eine Non-Profit-Plattform entwickelt, auf der man Gutscheine kaufen kann, um somit sein Lieblingsgeschäft zu unterstützen https://lokal.help/annweiler/
Die Anmeldung für Betroffene, die ihre Geschäfte schließen mussten oder ihre Waren und Dienstleistungen nur eingeschränkt anbieten können, erfolgt auf https://lokal.help – Sie ist selbsterklärend und einfach zu bewerkstelligen, für die Unternehmen entstehen mit der Anmeldung keinerlei Kosten. Ein PayPal-Account der jeweiligen Betriebe vereinfacht die Gutscheinbestellung.
- 26.03.2020 - Einkaufshilfen, Besorgen, Fahrdienste der Stadt Annweiler am Trifels und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
- 24.03.2020 - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der „Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ (3. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020
Nach der „Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ (3. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 (auf dieser Seite veröffentlicht), der sich an den Beschluss der Leitlinien der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2020 anlehnt, gab es zahlreiche Fragen, die die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels erreicht haben. Da es nur schwer möglich ist, alle individuellen Fragen zu beantworten, hier weitere Ausführungen zu den am häufig gestellten Fragen.
https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/corona/wichtige_infos.php
- 24.03.2020 - Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020
Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020
Die Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße sind somit aufgehoben.
- 24.03.2020 - Informationen und Erreichbarkeit der Jugendpflege
Die Jugendpflege ist Ansprechpartner für die Jugendlichen aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Gerade in dieser speziellen Situation der Corona Pandemie haben die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte ganz besondere Anliegen, Fragen und Probleme. Daher steht Ihnen unser Jugendpfleger Herr Peter Bastian gerne in der Zeit von Montag- Freitag, 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, telefonisch unter Mobil: 0172/6030769 zur Verfügung. In außergewöhnlich, dringenden Fällen kann er auch außerhalb der angegebenen Zeiten kontaktiert werden.
- 23.03.2020 - Abhol- und Lieferdienste Südliche Weinstraße
Die aktuelle Situation verändert unser Leben in einem bisher unbekannten Maße. Viele Gastronomen haben in den vergangenen Tagen Ideen entwickelt um ihre Kunden auch weiterhin versorgen zu können, z. B. durch Lieferdienste.
Hier finden Sie eine Übersicht der Gastronomen und Winzern, die einen Liefer- und/oder einen Abholservice anbieten. - 20.03.2020 - Ergänzung zur Pressemitteilung vom 16.03.2020
- 16.03.2020 - Dienstbetrieb des Standesamtes
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus unter Bezugnahme der Pressemitteilung 16.03.2020 gelten für das Standesamt derzeit folgende Regelungen:
Weiter zu den Dienstbetriebsregeln des Standesamtes... - 16.03.2020 - Pressemitteilung - Neuregelung Kundenkontakt
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Info aus dem Rathaus - Neue Regelungen Kundenkontakt
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Coronavirus gelten für das Rathaus der Verbandsgemeinde ab Montag, den 16.03.2020, bis auf Weiteres nachfolgende Regelungen:
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