Fundbüro


Fundsachen werden vom Fundbüro Ihrer Verwaltung mindestens sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert. Die Termine der örtlichen Fundsachenversteigerungen werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Möglicherweise finden Sie weitergehende Informationen im Internet-Angebot Ihrer Verwaltung.

Weitere Informationen finden sie in unserem Brügerinformationssystem.



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