Wappen der Ortsgemeinde Albersweiler

Heraldische Beschreibung und Begründung

 

Hinweis für die Wappenbetrachtung:

Wappenbeschreibungen gehen vom Träger des Wappens, nicht vom Betrachter aus; die Bezeichnungen rechts und links kehren sich dadurch um.

 
Bild: Wappen der Ortsgemeinde Albersweiler
Beschreibung:

In geteiltem Schild oben in Schwarz ein wachsender linksgewendeter rotbewehrter und -bezungter goldener Löwe, unten vonSilber und Blau gerautet.

Genehmigung:

02.12.1937, Reichsstatthalter in Bayern, München.

Begründung:

Nach bis 1478 erwiesener Siegelkarenz ist 1531 erstmals ein Siegel von Albersweiler bezeugt, das bis 1789 unverändert geführt wurde und dem heutigen Wappen entspricht. Das Wappen berücksichtigt leider nicht, dass Albersweiler zweiherrisch war. Das Klösterchen St. Johann (Kanskirchen) wurde 1529 nach dem Aussterben der Klosterfrauen den Löwensteinern als Herren von Scharfeneck zugesprochen. Daher leitet sich das Löwensteiner Gerichtssiegel von Albersweiler ab, das den Kopf des heiligen Johannes auf einem Teller zeigt. Diese Darstellung wurde im Wappen ganz durch die pfälzischen Embleme Löwe und Rauten verdrängt. Die ebenfalls unberücksichtigte Gerichtshoheit der Stadt Landau erlosch bereits 1538.

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