Lärmaktionsplanung

nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz

 
Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(Umgebungslärmrichtlinie) sind u.a. für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr sog. Lärmaktionspläne aufzustellen.

In einer zweiten Stufe sind die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr zu erfassen.

Ein Lärmaktionsplan ist lt. Definition ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen einschl. deren Lärmminderung. Mit dem Lärmaktionsplan soll der Umgebungslärm in der Umgebung von Hauptlärmquellen bekämpft werden. Des weiteren sollen sog. ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Lärm geschützt werden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung konkreter Lärmminderungsmaßnahmen entstehen durch die Aktionspläne jedoch nicht.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist für die B 10 ab der Auffahrt Gewerbegebiet „In den Bruchwiesen“, Annweiler am Trifels, bis zur Gemarkungsgrenze Birkweiler ein solcher Lärmaktionsplan aufzustellen.

Grundlagen für die Erstellung der Lärmaktionspläne sind die Lärmkarten, welche der Umwelt-Campus Birkenfeld im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstellt hat.
Lärmaktionsplan

Die Kommunen sind verpflichtet, eine aus der Lärmkartierung evtl. erforderliche Lärmaktionsplanung vorzulegen. Aktionspläne werden für Bereiche erstellt, die unter Anwendung sogenannter Auslösewerte als belastet anzusehen sind, mit dem Zweck, belästigenden oder gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien („Umgebungslärm“) entgegen zu wirken.
Eine Lärmaktionsplanung wird unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchgeführt und sorgt unter anderem dafür, dass in den laufend stattfindenden Planungen, wie beispielsweise bei der Bauleitplanung, der Verkehrsplanung oder der Regionalplanung, das Ziel der Umgebungslärmminderung angemessen berücksichtigt wird.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne allerdings nicht.

Der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wird derzeit erstellt und kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Des weiteren liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels, Zimmer 137, zur Einsicht aus.

Kontakt:
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
- Bauamt –
Messplatz 1
76855 Annweiler am Trifels

Ansprechpartner:
Hans-Peter Spies
Tel. 06346/301-147
Fax 06341/301-23147
E-Mail Kontakt: hpspies@annweiler.rlp.de


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