Nicht nur die Datensysteme werden sich ändern, auch das gesamte Antrags- und Ausgabeverfahren wird umgestellt und erfordert einen höheren Zeitaufwand als bisher. Ob ein reibungsloser Übergang des landesweiten Systems möglich sein wird, kann nur der allgemeine Echtbetrieb zeigen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es gerade in den ersten Wochen zu Verzögerungen und Wartezeiten im Dienstbetrieb kommen kann, wofür wir um Verständnis bitten dürfen.
Was ist neu am Personalausweis?
1. Das Scheckkartenformat
2. Die Online-Ausweisfunktion
Mit der Online-Ausweisfunktion besteht die Möglichkeit, die Identität in der elektronischen Kommunikation nachzuweisen. Nutzbar ist sie allerdings nur bei den Internetanbietern, Verkaufsautomaten oder sonstigen Dienstleistern, die das elektronische Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Denkbare Bereiche sind Online-Shops, Banken, Verwaltungen, Fahrkartenverkauf, Autoanmietung, Einchecken im Hotel etc. Die Anbieter werden von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft und erhalten danach die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen. Die Online-Ausweisfunktion wird mit einer PIN-Nummer gekoppelt, die zum neuen Personalausweis erteilt wird. Für die Nutzung am heimischen PC wird ein zugelassenes Lesegerät sowie eine Kommunikationssoftware benötigt. Die sogenannte AusweisApp-Software ist ab November kostenlos im Internet über www.ausweisapp.bund.de erhältlich. Sofern diese Funktion generell nicht genutzt werden möchte, kann sie bei der Personalausweisbehörde ausgeschaltet werden. Sie kann jederzeit wieder aktiviert werden.
3. Die hoheitliche Biometriefunktion
Diese Funktion ist bereits durch den Reisepass bekannt, auf dem Chip des Ausweises werden die persönlichen Daten und das biometrisch überprüfbare Gesichtsbild abgespeichert. Beim Personalausweis hingegen ist die Speicherung der Fingerabdrücke keine Pflicht, sondern freiwillig. Sog. biometrische Passbilder sind nun allerdings auch für den Personalausweis vorgeschrieben. Nur bei hoheitlichen Personenkontrollen von Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen sowie Pass- und Meldebehörden darf auf die biometrischen Merkmale zur Identifizierung zugegriffen werden.
4. Die Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion ergänzt die Online-Ausweisfunktion, mit ihr ist die qualifizierte elektronische Signatur möglich. Sie dient dazu, Dokumente elektronisch rechtsverbindlich zu unterzeichnen bzw. Willenserklärungen abzugeben. Der Ausweisinhaber muss zur Nutzung der Funktion die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, ein sog. Signaturzertifikat erwerben und die Unterschriftsfunktion auf seinen Personalausweis nachladen. Staatlich zugelassene Signaturanbieter sind auf der Homepage der Bundesnutzagentur gelistet (www.bundesnetzagentur.de). Auch hier gilt: die Nutzung ist freiwillig.
5. Die Gebühren
Ab 01.11.2010 betragen die Gebühren für Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 €, für
Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €.
Umfassendes Informationsmaterial zu sämtlichen Möglichkeiten und Funktionen wird Ihnen bei der Beantragung des Personalausweises ausgehändigt, damit Sie sich zu Hause in Ruhe informieren können. Bei der Beantragung müssen Sie allerdings sofort entscheiden, ob Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden sollen oder nicht. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Einwohnerwesen für Fragen gerne zur Verfügung.
Informationen können Sie auch schon jetzt im Internet unter der Adresse www.personalausweisportal.de abrufen.