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Vogelgrippe-Hotline
Das Bundesministerium für Umwelt und Forsten erklärt, dass beim Fund von toten Wildvögeln, insbesondere von Schwänen, Störchen, Enten, Gänsen und anderen Wasservögeln, die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise, die Polizei und die Feuerwehr zu informieren sind. Wenn Bürgerinnen oder Bürger im Landkreis Südliche Weinstraße oder in der Stadt Landau verendete Vögel (Schwäne, Störche, Enten, Gänse und andere Wasservögel) finden, sollte der Fundort sofort der Polizei (110), der Feuerwehr (112) oder dem zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (06341-940361) mitgeteilt werden. Von dort aus wird dann in Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Kreises die Lage beurteilt und über die Notwendigkeit einer Labor-Untersuchung entschieden. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass man die aufgefundene Tierleiche grundsätzlich nicht mit den bloßen Händen anfassen soll. Wenn dies doch geschehen ist, genügt normalerweise ein gründliches Händewaschen um ein Gesundheitsrisiko weitestgehend auszuschließen. Nur durch intensiven Kontakt mit dem erkrankten Tier besteht ein Übertragungsrisiko. Über die aktuelle Situation können sich Interessierte jederzeit beim Robert-Koch-Institut mit der Internet-Seite www.rki.de informieren. Für Anfragen von Geflügelhaltern oder anderen Bürgerinnen und Bürger verweist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße auf die Hotline, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingerichtet hat. Sie ist von Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr unter den Telefonnummern 01888/529-4601, -4602, -4603, -4604 oder –4605 erreichbar. Das Landesuntersuchungsamt hat ebenfalls eine Hotline eingerichtet. Rufnummer : 0261-9149-111. Sie steht von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 14 Uhr zur Verfügung. |
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