![]() |
Lärmschutz beim Rasen mähenDas Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz hat am 24.05.2006 eine Pressemitteilung „Lärmschutz beim Rasen mähen“ herausgegeben. Die Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz vom 24.05.2006 im Wortlaut: "Lärmschutz: Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden. Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet. Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden oder für den gewerblichen Bereich die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord oder Süd die Ansprechpartner." (Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland Pfalz vom 24.05.2006)." Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler, Ordnungsamt, Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels, Telefon 06346/301-130 oder -135. |
Kontakt VG Annweiler am Trifels Ratsinformationssystem Wetter Telefonauskunft |