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Füchse in Wohngebieten
Hauptsächlich sind Waldrandgebiete davon betroffen. Nachdem bei verschiedenen Verwaltungen und Stellen verstärkt Anrufe zu diesem Thema eingegangen sind, sollen diese Informationen dazu dienen, die Situation besser einschätzen und ihr entgegenwirken zu können. Was die Gefahr betrifft, die vom Fuchs ausgehen kann, so ist unsere Region seit Jahren tollwutfrei. Ein Thema ist allerdings sicherlich der sog. Fuchsbandwurm. Rund ein Drittel der Füchse gilt derzeit als infiziert. Wenngleich die Ansteckungsgefahr für den Menschen allgemein als gering eingeschätzt wird, sollten dennoch verschiedene Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln eingehalten werden, die sich nicht nur auf Wohngebiete und Gärten beziehen, sondern generell dort, wo sich die Wege von Mensch und Tier mit dem Fuchs kreuzen können, beachtet werden sollten. Der Fuchsbandwurm überträgt sich hauptsächlich über den Fuchskot, mit dem die Bandwurmeier ausgeschieden werden. Zur Infektion selbst kommt es durch die orale Aufnahme von Bandwurmeiern, die sich unter gewissen Bedingungen auch über Staub verbreiten können. Es versteht sich von selbst, dass direkter Kontakt mit Füchsen – insbesondere auch mit verendeten Tieren - vermieden werden sollte. Insgesamt wird empfohlen:
Doch vor alle dem sollte präventiv darauf hingewirkt werden, dass es erst gar nicht so weit kommt. Unterschlupfmöglichkeiten sollten verschlossen und mögliche Nahrungsquellen unbedingt vermieden werden. Der Zugang zum Grundstück sollte verleidet werden. Das bedeutet insbesondere:
Insgesamt bleibt festzustellen: nicht jeder Fuchs, der zufällig durch ein Wohngebiet streift, ist als konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzustufen, nur in begründeten Einzelfällen sind entsprechende Maßnahmen angezeigt. Menschen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind oder waren (hauptsächlich gilt dies für bestimmte Berufsgruppen der Land- und Forstwirtschaft sowie für Jäger) können vorsorglich beim Hausarzt eine blutserologische Untersuchung in Verbindung mit einer Ultraschalluntersuchung der Leber durchführen lassen, eine mögliche Infektion lässt sich so gegebenenfalls frühzeitig erkennen. In Zusammenarbeit versuchen die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels – Ordnungsverwaltung, die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Landau – Untere Jagdbehörde / Veterinäramt / Gesundheitsamt sowie die Revierförster und die Jägerschaft der problematischen Situation entgegenzutreten und für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung zu stehen. In erster Linie ist aber auch die Mithilfe und die Umsicht jedes Einzelnen gefragt. |
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